Seit 1971 bietet Firma Alster-Terrain Wohnungen in dieser bevorzugten Gegend an und erlebt, dass Wohnen an der Alster nach wie vor in der Beliebtheit steigt und leider auch zunehmend das Stadtbild verändert.
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Im letzten Beitrag hat Michael Blachy verdeutlicht, dass allein die hohe Staatsverschuldung Grund genug für ein bedingungsloses Grundeinkommen ist. Im folgenden wird dargelegt, inwieweit ein neues Arbeitswesen ein weiterer Schritt in diese Richtung ist.
Das bedingungslose Grundeinkommen ist Gegenstand zahlreicher Diskussionen bereits seit dem Mittelalter. Auch heute wird das bedingungslose Grundeinkommen vielerorts diskutiert und aus den Niederlanden, Belgien, der Schweiz, Irland, Kanada und Deutschland kommen immer wieder gute Denkansätze und Ideen zur Umsetzung. Trotz alledem konnte sich das bedingungslose Grundeinkommen bisher nicht endgültig durchsetzen.
Im letzten Beitrag wurde verdeutlicht, dass die hohe Staatsverschuldung, insbesondere die hohen impliziten Staatsschulden, die einen enormen Schuldenberg auf die zukünftigen Generationen verlagern, einen Staatsbankrott nicht ausschließen und somit ein Paradigma-Wechsel notwendig ist – spätestens dann, wenn allen Beteiligten diese überaus kritische Situation hinreichend bekannt und bewusst wird.
In diesem Beitrag geht es darum zu verdeutlichen, wie ein neues Arbeitswesen zur Problemlösung beitragen kann.
Die heutige Arbeitsverfassung ist gekennzeichnet von einem Gegensatz der Interessen: auf der einen Seite stehen die Interessen der Kapitaleigner eines Unternehmens und auf der anderen Seite stehen die Interessen der Mitarbeiter dieses Unternehmens. Obwohl die Mitarbeiter diejenigen sind, die den Unternehmenserfolg schaffen, werden sie als Kosten betrachtet… Und Kosten verringern in der heutigen Auffassung den Unternehmenserfolg! Das ist ein Paradoxon, das sich nicht nur bilanziell darstellt, indem in der Bilanz die Gehälter als Kostenblock, in der Regel sogar als der größte Kostenblock, abgebildet und verstanden werden. Diese Betrachtungsweise zieht zudem eine große Anzahl von Problemen in der derzeitigen Auffassung vom Arbeitswesen nach sich. Zu nennen seien beispielsweise Tarifverhandlungen, einhergehend mit Streiks und zahlreichen Arbeitsgerichtsprozessen, z.B. im Zuge betriebsbedingter Kündigungen. Schließlich entsteht so auch die aberwitzige Situation, dass beispielsweise bei großen Aktiengesellschaften die Freistellung von Mitarbeitern (in die Arbeitslosigkeit) hohe Wertsteigerungen bei den Kursen der betreffenden Aktien auslöst.
Diese Probleme ergeben sich aus dem scheinbaren Gegensatz der Interessen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bei genauerer Betrachtungsweise wird jedoch deutlich, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Grunde an einem Strang ziehen: Arbeitsleistungen erbringen und Einkommen beziehen bedingen sich gegenseitig. Schließlich wird das Unternehmen im Wesentlichen durch seine Mitarbeiter bestimmt und geprägt. D.h. Unternehmenseigner und Mitarbeiter verfolgen im Grunde die gleichen Ziele.
Die logische Konsequenz ist, dass dieser scheinbare aber gelebte Interessengegensatz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgelöst werden muss. Eine Maßnahme der Auflösung ist, dass der erwirtschaftete Ertrag zwischen Eignern und Mitarbeitern “angemessen” aufzuteilen ist. Der Kerngedanke des neuen Arbeitswesens läuft darauf hinaus, die Mitarbeiter in einer bestimmten Weise als „Miteigentümer“ des Unternehmens zu betrachten. Entscheidender Gedanke des neuen Arbeitswesens ist dabei, dass die Mitarbeiterbeteiligung nicht, wie bisher üblich, zu Lasten der bisherigen Eigentümer geschieht, wie beispielsweise eine Umverteilung der Aktienanteile zu Gunsten der Mitarbeiter und gleichzeitig zu Lasten der bisherigen Eigentümer/Aktionäre.
Im neuen Arbeitswesen geht es vielmehr darum, die Mitarbeiter als Miteigentümer zu verstehen ohne den bisherigen Eigentümern etwas wegzunehmen! Damit wird per se ein potentieller Interessenwiderspruch zwischen bisherigen und neuen Eigentümern ausgeschlossen. Erreicht wird dieses Ziel, indem den Mitarbeitern bei Einführung der neuen Arbeitsverfassung derjenige Anteil an den Erträgnissen des Unternehmens zur Verfügung gestellt wird, der im vorherigen Geschäftsjahr als Kostenblock für Löhne und Gehälter angefallen ist.
Als “angemessene” Aufteilung wird also die Summe der Löhne und die Summe der Gewinne aus dem zurückliegenden Geschäftsjahr herangezogen und prozentual auf das folgende Geschäftsjahr übertragen. So erhalten Mitarbeiter und Unternehmer den gleichen Anteil am erwirtschafteten Gewinn wie im Vorjahr, also den gleichen Anteil nach dem bisherigen Arbeitsrecht. Gleichzeitig wird den Mitarbeitern etwas gegeben was, sie vorher nicht hatten, ohne dass den Eigentümern etwas genommen wird. Im Zuge des neuen Arbeitswesens sollte dann in der Bilanz der Mitarbeiter-Anteil jedoch nicht als „Kostenblock“, sondern als Anteil an dem erwirtschafteten Ertrag bezeichnet werden. Der Mitarbeiter wird dann nicht mehr als Kostenverursacher, sondern als Partner wahrgenommen. Und das impliziert weitere entscheidende, positive Konsequenzen:
1. Die Mitarbeiter erhalten den auf obiger Basis errechneten Anteil an den Einnahmen, die das Unternehmen erzielt. Die Gehälter steigen und sinken dann entsprechend der Entwicklung der Unternehmenseinnahmen. Somit haben die Mitarbeiter wie die Aktionäre Chancen ihr Einkommen zu steigern, aber ggf. auch das Risiko, dass es sinken könnte.
2. Die Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmenserfolg führt gleichzeitig zu einer neuen Entscheidungsstruktur innerhalb des Unternehmens: hinsichtlich unternehmerischer Entscheidungen verfolgen die Mitarbeiter und Unternehmer nun das gleiche Interesse. Sollte sich beispielsweise die Unternehmenslage verschlechtern und Kündigungen notwendig werden, haben nach der Auffassung des neuen Arbeitswesens die Mitarbeiter die Möglichkeiten, die Konsequenzen dieser Entscheidung selbst zu tragen: statt der Kündigung von Mitarbeitern wird durch eine Anpassung der Aufteilung der Erträge für den Erhalt dieser Arbeitsplätze gesorgt.
Diese autonome Regelung für die Mitarbeiter führt schließlich dazu, dass auf die bisherigen Kündigungsschutzregelungen für die neustrukturierten Unternehmen verzichtet werden kann und somit z. B. belastende Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht entfallen. Die starre Aufhebung des Kündigungsschutzes gibt zudem Mitarbeitern bei Neueinstellungen neue Chancen, insbesondere denjenigen, die allein aufgrund der bisherigen Regelungen wegen zu hoher Kündigungsschutzauflagen wenig Chancen zur Neueinstellung haben.
Die hier vorgeschlagene neue Arbeitsverfassung, nach dem die Mitarbeiter als Miteigentümer und nicht als Kostenblock verstanden werden, ohne den bisherigen Eigentümern Anteile am Unternehmenserfolg zu nehmen, hebelt den Interessengegensatz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus und fördert die Solidarität zwischen Eigentümer und Mitarbeiter.
Im Falle schlechterer Unternehmensergebnisse tragen nun die Mitarbeiter die Konsequenzen selber mit bzw. können sie beeinflussen, indem sie selbst die finanziellen Folgen mittragen, wenn sie beispielsweise die Kündigungen der Kollegen durch Widerspruch verhindern. Durch das neue Arbeitswesen werden die Interessen der Unternehmenseigner im gleichen Maße berücksichtigt wie die der Arbeitnehmer. Jeder Einzelne wird somit das Bestmögliche für das Unternehmen anstreben, um somit den Erfolg für das Unternehmen und sich selbst zu erhöhen.
Schließlich senkt dieser solidarische Gedanke auch ein großes volkswirtschaftliches Kostenpotential, allein dadurch, dass die hier vorgeschlagene neue Arbeitsverfassung Arbeitslosigkeit in Deutschland dramatisch reduzieren wird. Zudem werden Streitigkeiten und Arbeitsgerichtsprozesse weitestgehend überflüssig. Damit ist das neue Arbeitswesen letztendlich auch unter finanziellen Aspekten ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum bedingungslosen Grundeinkommen.
Unter Kosteneffizienzaspekten ist auch das bisherige Steuersystem zu betrachten. Im nächsten Beitrag wird kritisch beleuchtet, inwieweit das aktuelle Steuersystem allein durch die Vielzahl der Steuerarten das Volksvermögen vernichtet und somit ein verändertes Steuersystem einen weiteren Schritt Richtung bedingungsloses Grundeinkommen darstellt.
In dem vorstehenden Bericht konnte vieles nur angedeutet werden. Daraus können sich Fragen ergeben. Zugleich ist Ihre Meinung gefragt! Den Autor erreichen Sie über Firma ALSTER-TERRAIN Bau- und Grundstücks KG, Herbert-Weichmann-Straße 67, 22085 Hamburg, oder unter der E-Mail Adresse mail@alster-liegenschaften.de.
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